Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen SF KFZ-Service – Für alle Marken, Inhaber Sharenaga Hassan Zai, Reihener Strasse 36, 74930 Ittlingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Kfz-Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

Der Vertrag kommt durch die Erteilung eines Reparatur- oder Serviceauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Aufträge können schriftlich, mündlich oder über das Kontaktformular auf unserer Website erteilt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Zusätzliche Arbeiten, die während der Durchführung des Auftrags als notwendig erkannt werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern die Mehrkosten 20 % des ursprünglichen Auftragswertes überschreiten.

§ 3 Fahrzeugreparaturen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Reparaturarbeiten fachgerecht und unter Verwendung hochwertiger Ersatzteile durchzuführen. Sofern nicht anders vereinbart, werden neue oder gleichwertige Ersatzteile verwendet. Altteile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht deren Rückgabe verlangt. Der Auftragnehmer gewährt auf durchgeführte Reparaturen eine Gewährleistungsfrist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Inspektionen und Wartung

Inspektions- und Wartungsarbeiten werden gemäß den Herstellervorgaben und dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt. Der Umfang der Arbeiten richtet sich nach dem vereinbarten Inspektionsplan oder dem individuell erteilten Auftrag. Der Auftragnehmer dokumentiert alle durchgeführten Arbeiten und informiert den Auftraggeber über festgestellte Mängel oder notwendige Zusatzreparaturen. Der Auftraggeber wird vor Durchführung zusätzlicher, nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltener Arbeiten kontaktiert und um Zustimmung gebeten.

§ 5 Servicevereinbarungen

Für regelmäßige Wartungs- und Serviceleistungen können individuelle Servicevereinbarungen getroffen werden. Diese werden schriftlich festgehalten und beinhalten den Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit sowie die Vergütung. Servicevereinbarungen verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise für Servicevereinbarungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen anzupassen.

§ 6 Preise und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach den bei Auftragserteilung geltenden Preisen des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs bzw. nach Fertigstellung der Arbeiten fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer behält sich ein Unternehmerpfandrecht an dem Fahrzeug gemäß § 647 BGB für seine Forderungen aus dem Auftrag vor.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Die Haftung für Schäden an eingebrachten Gegenständen des Auftraggebers (z. B. persönliche Gegenstände im Fahrzeug) ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Abholung und Aufbewahrung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung und Benachrichtigung unverzüglich abzuholen. Bei Nichtabholung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung ist der Auftragnehmer berechtigt, Standgebühren zu berechnen. Der Auftragnehmer übernimmt während der Aufbewahrungszeit keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abholung des Fahrzeugs, schriftlich anzeigt. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ittlingen.

Stand: März 2026